Warum unterstützt WiR2020 die Initiative
„Landtag abberufen“?

WiR2020 Bayern unterstützt die Ärzte für individuelle Impfentscheidung e.V.
https://www.individuelle-impfentscheidung.de/
Schulen dürfen nicht mehr geschlossen werden! Der Entschluss der Ständigen Impfkommission Stiko, die Covid-19 Impfung für Kinder und Jugendliche von 12 – 16 Jahren für gesunde Kinder nicht zu empfehlen, ist und bleibt richtig. Deshalb darf die Politik die Stiko nicht weiter unter Druck setzen.
Kitas und Schulen müssen sofort vollständig geöffnet werden – ohne Masken, ohne Tests und ohne Impfungen.
Das Recht der Kinder auf uneingeschränkte Bildung und soziale Teilhabe darf nicht länger ein Spielball der Politik sein!
WiR2020 Bayern unterstützt die Flyer-Aktion der Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie e.V. https://www.mwgfd.de
Der Schutz der Kinder liegt uns am Herzen. Deshalb ist es uns wichtig, dass Eltern oder Sorgeberechtigte aufgeklärt werden über Masken, Testungen und Impfungen bei Kindern.
Bitte helft mit, diesen Flyer zu verteilen, damit sich Eltern ein eigenes Urteil bilden können. Vorrang hat das Wohl unserer Kinder – und das steht über den Vorgaben der Politik.
Corona Kinder – Der Film
WiR2020 unterstützt diese Plakat-Aktion, damit alle Eltern und Lehrern von diesem Film erfahren.
Bitte bringt dieses Plakat in Euren Schulen an!
Dazu gehst Du einfach in einen Copy-Shop, gibst dort diese Datei ab und lässt dir einen DIN A3 Farb-Druck anfertigen.
Und los geht‘s… Plakat Download
Helft mit, den Landtag abzuberufen!
Es ist vollbracht! Der Antrag des Volksbegehrens „Landtag abberufen“ wurde am 24.06.2021 eingereicht.
Jetzt gilt es! WiR2020 sind dabei! Helft mit!
Das Innenministerium Bayern muss nun innerhalb von sechs Wochen die Zulassungsvoraussetzung prüfen.
Wird dem Antrag stattgegeben, sind das Volksbegehren und die zweiwöchige Eintragungsfrist im Staatsanzeiger bekanntzumachen.
Innerhalb dieser 14 tägigen Frist müssen sich dann eine Million Stimmberechtigte (rund 12 Prozent) in Listen eintragen, um das Volksbegehren in den Landtag zu bringen.
Jede Stimme zählt also. Informieren Sie sich deshalb immer wieder unter: t.me/Volksbegehrenbekanntmachung oder http://www.wir2020bayern.eu und handeln Sie, sobald der richtige Zeitpunkt für die Leistung Ihrer Unterschrift gekommen ist.
Hier sind unsere Rechte niedergeschrieben!
Artikel 18:
Auflösung, Abberufung des Landtages
(1) Der Landtag kann sich vor Ablauf seiner Wahldauer durch Mehrheitsbeschluss seiner gesetzlichen Mitgliederzahl selbst auflösen.
(2) Er kann im Falle des Art. 44 Abs. 5 vom Landtagspräsidenten aufgelöst werden.
(3) Er kann auf Antrag von einer Million wahlberechtigter Staatsbürger durch Volksentscheid abberufen werden.
(4) Die Neuwahl des Landtags findet spätestens am sechsten Sonntag nach der Auflösung oder Abberufung statt.
Zitat Dr. Gustav Heinemann; Bundespräsident 1969 – 1974
Der Bürger hat das Recht und die Pflicht,
die Regierung zur Ordnung zu rufen, wenn er glaubt, dass sie demokratische Rechte missachtet!