Warum unterstützt WiR2020 die Initiative „Landtag abberufen“?

Warum unterstützt WiR2020 die Initiative

„Landtag abberufen“?

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Artikel | 14 Oktober 2021

Warum unterstützt WiR2020 die Initiative
                  „Landtag abberufen“?

Recherchen von unabhängigen Juristen und erste Gerichtsurteile zeigen das umfassende Versagen der Regierung und des Parlaments in Bayern währen des gesamten bisherigen Verlaufs der Corona-Krise. Damit besteht die Gefahr, dass diese Politiker auch bei der Lösung der jetzt auf uns zu kommenden schweren Probleme in der Wirtschaft, etwa mit der Inflation und der Energieversorgung, versagen werden. Deshalb gilt es, sie so schnell wie möglich durch integre, unabhängige Volksvertreter zu ersetzen. Die Auflösung des Landtages und Neuwahlen in Bayern wären zudem ein erster Schritt, der für ganz Deutschland von großer Bedeutung ist.

„Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof erklärt die von Bayerns Staatsregierung im März 2020 verhängte Ausgangssperre für unwirksam. Die Richter bescheinigen Söders Regierung ein fragwürdiges Menschenbild“, war am 6. Oktober 2021 in der Zeitung Die Welt zu lesen.

So langsam scheint also klar zu werden, dass die Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie in beträchtlichem Umfang nicht gerechtfertigt oder überzogen waren. Dabei erhärtet sich auch mehr und mehr der Verdacht, dass die entsprechenden Entscheidungen nicht  auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse nach qualifizierter Abwägung und Diskussion mit Experten verschiedener Wissensgebiete getroffen wurden.

Das gilt insbesondere für Bayern. Hier hatte eine Rechtsanwältin das bayerische Gesundheitsministerium nach den Akten gefragt, welche die Erwägungen und Gründe für die strengen Maßnahmen Ende März 2020 darstellen? Dazu teilte dann ein Beamter des Ministeriums in einem Schreiben an den Verwaltungsgerichtshof (VGH) mit, es sei nicht möglich, eine „Behördenakte vorzulegen, die ein umfassendes Bild über die Erkenntnisse liefern könnte, welche bei der Meinungs- und Willensbildung der Staatsregierung (…) Berücksichtigung fanden“. So jedenfalls stand es in der Süddeutschen Zeitung vom 10. September 2020.

Etwas klarer und volkstümlicher ausgedrückt heißt das, die Entscheidungen wurden offensichtlich in kleinem Kreis aus dem Bauch heraus getroffen.

Die Süddeutsche Zeitung berichtete im Weiteren über Reaktionen im Landtag auf diese katastrophalen Zustände: „Die Opposition übt denn auch heftige Kritik. Die Chefin der Landtags-Grünen, Katharina Schulze, bezeichnete es als „Wahnsinn“, dass keine Akten über die Entscheidungsgrundlage vorhanden sein sollen. Die Regierung sei „in der Verantwortung, deutlich zu machen, auf welche Grundlagen sie sich stützt, um ihre Maßnahmen zu treffen“.

Aber die Süddeutsche übte sich im September 2020 noch ostentativ in Optimismus. „Womöglich wird die Staatsregierung aber doch noch in ihren Akten wühlen müssen. Die Grünen haben eine umfassende Anfrage gestellt. Darin wollen auch sie unter anderem wissen, auf welcher Basis das Kabinett die massiven Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie beschlossen hat“, war dort zu lesen.

Ob es allerdings eine Antwort der Regierung auf diese Anfrage gab und ob sie die Fraktion der Grünen zufrieden stellte, ließ sich nicht ermitteln. So viel zur Transparenz der Arbeit von Regierung und Parlament und die Rolle der Medien.

Die Reaktionen der anderen Parteien, die nun wahrscheinlich die Bundesregierung bilden werden, fielen noch weniger bedrohlich aus. Laut Süddeutscher vom 10. September 2020 nannte SPD-Fraktionschef Horst Arnold die Nachricht über fehlende Unterlagen „höchst verstörend“ und sprach von „Verwaltungsversagen“. Offenbar habe es sich bei den Ausgangsbeschränkungen um eine „Sponti-Aktion ohne die notwendige Tiefgründigkeit“ gehandelt“,meinte er. Und „Grundrechte über Monate hinweg einschränken, ohne die Entscheidungsgrundlagen zu dokumentieren – das wirft ein ganz schlechtes Licht auf die Regierung“, zitierte die Zeitung Martin Hagen, den Fraktionschef der FDP.

Das war es dann. Nun ist es aber eine der wichtigsten Aufgaben des Parlaments, die Regierung zu kontrollieren. Während der gesamten „Corona-Pandemie“ hat der derzeitige Landtag somit diesbezüglich umfassend versagt, die Regierungsfraktionen ebenso wie die Opposition. Die Liste der Versäumnisse ist dem entsprechend schier endlos lang.

Eine Kontrolle der Regierung in der „Pandemie“ würde beispielsweise bedeuten, umgehend zu überprüfen, ob die Corona-Verordnungen der Bayerischen Staatsregierung verfassungskonform sind. Es bestand auch die Verpflichtung, evidenzbasierte wissenschaftliche Belege einzufordern oder selbst zu erheben, welche die Maßnahmen begründen.

Schon in dieser Etappe hätte es den Damen und Herren Volksvertretern auffallen müssen, dass die Regierung nicht in der Lage ist, eine Dokumentation dieser Vorgänge vorzulegen. Schließlich wäre das die Grundlage gewesen für ein Einschätzung der Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen und eine umfassende Folgeabschätzung. Diese erfolgte aber offensichtlich in eine Kaffeepause zwischen Markus Söder, der damaligen Gesundheitsministerin für Gesundheit und Pflege und Klaus Holetschek, der inzwischen an die Spitze dieses Ministeriums gerückt ist. Frau Huml ist übrigens jetzt Staatsministerin für Europaangelegenheiten und Internationales.

Die Abstimmung dieses Trios und eventuell noch einiger auserwählter Parlamentarier dürfte nicht lange gedauert haben. Schließlich lagen störende Unterlagen, die den Gedankenflug hätten unterbrechen können, nicht vor. Aber es gab wahrscheinlich eine klare Zielvorgabe: Söder muss als strenger, aber treusorgender Vater der Bayern dastehen, mit Blick auf die Übernahme dieser Rolle für alle Deutschen.

Bei der Verfolgung dieses hehren Ziels hätten fortlaufende begleitende wissenschaftliche Untersuchungen, etwa zur der Gefährlichkeit von Covid-19, zur Wirksamkeit der einzelnen Maßnahmen, zu den durch die die Corona- verursachten Schäden und der Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen, nur gestört. Zudem konnte man sich ein Beispiel an der Kanzlerin nehmen, der Drosten und Lauterbach reichten, um Deutschland in ruinöse Maßnahmen zu verwickeln, deren Folgen wir alle erst noch zu spüren bekommen werden.

Was für die Lockdowns und Einschränkungen des vergangenen Jahres und des Frühjahrs 2021 gilt, lässt sich sicherlich auch auf die Politik bezüglich der Impfungen und ihrer Auswirkungen übertragen.  Die Voraussetzungen für eine bedingte Zulassung von Impfstoffen wären zu überprüfen gewesen, ebenso  wie das Nutzen-Risiko-Verhältnis für einzelne Risikogruppen, insbesondere für  Kinder und Jugendliche. Das Parlament hätte, alarmiert von der Dokumentations-Schlamperei der Staatsregierung darauf dringen müssen, dass schwerwiegende Nebenwirkungen der Impfungen zuverlässig erfasst werden.

Dies alles haben die Abgeordneten des Bayerischen Landtags unterlassen. Sie vernachlässigten damit, von einzelnen rühmlichen Ausnahmen abgesehen, ihre Pflichten und brachen ihren Eid. Sie haben die größte Schädigung der Bevölkerung seit dem 2. Weltkrieg billigend in Kauf genommen. Sie müssen nunmehr die Konsequenzen daraus ziehen ­– und wenn sie das nicht freiwillig tun, werden sie früher oder später vom Souverän, dem Volk Bayerns, dazu gezwungen werden. Am besten wäre es jedoch, das sofort zu erledigen, nicht erst bei der nächsten Landtagswahl.

WiR2020 unterstützt deshalb das Volksbegehren zur Auflösung des Landtages. 

Wir20202 ruft alle Einwohner unseres schönen Landes auf, in der Zeit vom 14.Oktober bis zum 27. Oktober die in ihren Gemeindeverwaltungen ausliegenden Listen zu unterschreiben und einen Volksentscheid zur Auflösung des Landtages zu fordern.

Dieser Volksentscheid soll dann durch Neuwahlen einen Landtag ermöglichen, der seinem Auftrag gerecht wird und seine Aufgaben erfüllt. Unabhängige Abgeordnete, auch Mitglieder von WiR2020, werden dafür sorgen und einen Beitrag dazu leisten, dass wir alle möglichst unbeschadet die kommenden harten Zeiten überstehen.

i.b.